Die Schichtzeit – Der angestellte Chauffeur muss spätestens 15 Stunden nach Arbeitsbeginn Feierabend machen. Die ARV regelt dies mithilfe einer 24 Stunden Periode und der kleinsten Ruhezeit, der verkürzten täglichen Ruhezeit von 9 Stunden. 

Das Wort „Schichtzeit“ wird in der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1) nicht genannt. Im Artikel 9 steht jedoch:

Der Lastwagenfahrer oder die Busfahrerin muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.

Die 24 Stunden Periode beginnt also mit dem Arbeitsbeginn des Chauffeurs. In dieser 24 Stunden Periode muss auch die tägliche Ruhezeit abgeschlossen sein. Die kürzeste tägliche Ruhezeit ist die verkürzte Ruhezeit von 9 Stunden.

So bleiben dem angestellten Fahrer noch maximal 15 Stunden, in denen er arbeiten, fahren und Pause machen kann. Wer eine reguläre tägliche Ruhezeit von 11 Stunden einlegt hat eine maximale Schichtzeit von 13 Stunden.

Die Schichtzeit startet mit dem Arbeitsbeginn und endet mit dem Arbeitsende, dem Feierabend. Die sogenannte Schichtzeit beinhaltet die komplette Zeitspanne und ist inklusive Pausen.

Wichtig wird die Schichtzeit zur Berechnung der täglichen Ruhezeit. Ein Chauffeur, der später als 15 Stunden nach Arbeitsbeginn Feierabend macht, verstösst gegen die ARV. Auch wenn anschliessend gleich ein Wochenende oder gar Ferien kommen.