Die Ausnahmen der ARV für Lastwagenführerlehrlinge
Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) sieht für Lehrlinge (Strassentransportfachmann/ Strassentransportfachfrau EFZ) spezielle ARV-Regeln vor. Diese gelten jedoch nur für unter 18-jährige.
Unter 18 Jahren gilt:
- Die Arbeitszeit pro Tag beträgt maximal 9 Stunden.
- Der Schulunterricht gilt als Arbeitszeit (auch bei älteren Lehrlingen).
- Die Arbeitszeit darf nur zwischen 05:00 Uhr und 22:00 Uhr liegen.
- Die tägliche Ruhezeit darf nicht verkürzt werden.
Quelle
Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung