Die Ausnahmen der ARV für Lastwagenführerlehrlinge

Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) sieht für Lehrlinge (Strassentransportfachmann/ Strassentransportfachfrau EFZ) spezielle ARV-Regeln vor. Diese gelten jedoch nur für unter 18-jährige.

Unter 18 Jahren gilt:

  • Die Arbeitszeit pro Tag beträgt maximal 9 Stunden.
  • Der Schulunterricht gilt als Arbeitszeit (auch bei älteren Lehrlingen).
  • Die Arbeitszeit darf nur zwischen 05:00 Uhr und 22:00 Uhr liegen.
  • Die tägliche Ruhezeit darf nicht verkürzt werden.

Quelle

Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung