Ein Chauffeur darf 9 Stunden pro Tag einen Lastwagen oder einen Bus fahren. 2-mal pro Woche darf er bis zu 10 Stunden Lenkzeit pro Arbeitstag haben. Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1) erlaubt pro Woche total  56 Stunden Lenkzeit. Während 14-Tagen, sind jedoch maximal 90 Stunden Lenkzeit erlaubt.

Die tägliche Lenkzeit darf nicht mehr als 4 Stunden 30 Minuten am Stück sein. Nach 4,5 Stunden fahren, muss ein Chauffeur 45 Minuten Pause machen. Diese Lenkzeitpause muss auch eine Arbeitspause sein. In der Pause darf der Chauffeur nicht auf- oder abladen oder Büroarbeit machen.

Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1) schreibt dem gewerblichen Lenker von Lastwagen und Bussen eine maximale Lenkzeit vor. Die ARV sieht keine privaten Fahrten vor mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen Gesamtzugsgewicht vor. Früher war es möglich, dass ein Chauffeur freiwillig an seinem freien Tag ein Lastwagen vom Arbeitgeber ausleiht und damit das Gepäck einer Jugendgruppe in das Ferienlager transportierte. Das ist nicht mehr möglich.

Die Begrenzung der Lenkzeit ist ganz klar der Verkehrssicherheit geschuldet. Übermüdung am Steuer ist immer wieder mitverantwortlich für schwere Unfälle mit LKW oder Cars. Deshalb gibt der Gesetzgeber der Aufzeichnung der Lenkzeit einen hohen Stellenwert.

Der in Nutzfahrzeugen obligatorische Fahrtenschreiber (Tachograph) zeichnet die Lenkzeit automatisch im eigenen Speicher und auf der Fahrerkarte ab. Die Tätigkeit „Lenken“ ist die einzige Tätigkeit, welche fast fälschungssicher ist. Die Installation des Fahrtenschreibers ist streng reglementiert und alle Anschlüsse und Verschraubungen im Fahrzeug sind plombiert. Während alle anderen Tätigkeiten wie Arbeit oder Bereitschaftszeit reine Selbstdeklaration vom Fahrer sind, ist die Lenkzeit eine geeichte Grösse.

Arbeitsrechtlich spielt die Tätigkeit Lenken, resp. die Lenkzeit keine Rolle. Lenkzeit ist immer auch Arbeitszeit. So auch, wenn ein Chauffeur mit dem Lastwagen zu einem Restaurant fährt, um die obligatorischen Pausen zu machen.